, Starwings Basketball

Starwings Bölle Basketball Camp

Starwings BÖLLE Basketball Camp – Frühlingsferien 2026

Sporthalle Birsfelden | Mo 30. März – Sa 4. April 2026 | 09:00 – 16:00 Uhr (Ohne Freitag)

Sei Teil eines unvergesslichen Basketballerlebnisses in unseren BÖLLE Camps!

Wir fördern Kinder und Jugendliche – Mädchen und Jungs – auf allen Niveaus. Neben dem Court vermitteln wir wertvolle Fähigkeiten wie Selbstvertrauen, Disziplin und Verantwortungsbewusstsein.

Mit unseren qualifizierten Coaches, die selbst Profierfahrung mitbringen, erreichst du garantiert das nächste Level. Im Starwings BÖLLE Camp kannst du dich auf spannende Begegnungen mit Profi-Spielern und Profi-Coaches freuen. Mit dabei sind unter anderem Starwings-Legende Zaïd Weibel sowie die beiden Starwings Top-Scorers Mason Walters und Jaylen McManus. Auch NCAA D1-Spielerinnen und -Spieler werden vor Ort sein – ein einzigartiges Erlebnis, das dich sportlich wie persönlich weiterbringt. In diesem Sinne: BÖLLE ISCH LEBE!

Leistungen

  • 5 Tage professionelles Basketballtraining (Mo bis Do und Samstag)
  • Tägliches Training von 09:00 – 16:00 Uhr
  • Mittagessen inklusive
  • Alters- und leistungsgerechte Gruppen
  • Camp-T-Shirt und Überraschungen

Kosten

  • CHF 425.– Normalpreis (inkl. Mittagessen)
  • CHF 400.– für Mitglieder eines BBU-Clubs (BC Arlesheim, Liestal Basket 44, BC Bären Kleinbasel), inkl. Mittagessen
  • CHF 375.– für Mitglieder der Starwings oder Spieler in einem BBU National Team (BBU U18N oder BBU U16N), inkl. Mittagessen

Ort
Sporthalle Birsfelden, Sternenfeldstrasse 9, 4127 Birsfelden, Schweiz

Die Plätze sind begrenzt – jetzt anmelden und eine Woche voller Basketball, Teamgeist und Spass erleben.

Weitere Infos und Anmeldung unter boelleischlebe.com

 

Haftungsausschluss
Die Teilnahme am Starwings BÖLLE Basketball Camp erfolgt auf eigenes Risiko. Für Verletzungen sowie für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernehmen die Organisatoren, Starwings und BÖLLE, keine Haftung. Eine Haftung besteht ausschliesslich, wenn ein Schaden nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines Organisators verursacht wurde.